OLG Oldenburg, Urt. v. 18.7.2013 – 14 U 44/12
Leitsätze der Beck-Redaktion:
1.Die Beauftragung mit einer umfassenden Beratung muss der Mandant beweisen.
2.Bei einem eng umgrenzten Auftrag (hier: Prüfung eines Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage für ein bestimmtes Geschäftsjahr) besteht keine Pflicht, den Mandanten darauf hinzuweisen, dass weitere Maßnahmen außerhalb des Auftrags nicht ergriffen werden. (Leits. n. amtl.)
Weiterführende Literatur:
„Zum Umfang der Beauftragung eines Steuerberaters“ (DStR 2014, 2094 mit Anm. Hörnig und Dr. Matz)