AG Ludwigslust, Urteil vom 04.03.2015 – 5 C 207/14
Leitsatz der Beck-Redaktion:
Eine vertragliche Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach dem Steuerberater bei Kündigung des Mandatsverhältnisses nach § 627 BGB ein Anspruch auf Vergütung ohne Gegenleistung oder ohne Anrechnung ersparter Aufwendungen bzw. anderer Erträge zusteht, ist unwirksam.
Parallelfundstelle:
DStR 2015, 1775 mit Anm. Raab
Honorarbrief für Steuerberater 12/2015